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04 77 63 43 43 - 42590 Saint-Paul de Vezelin - Geöffnet von April bis September

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Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung

I- ALLGEMEINE BEDINGUNGEN :

1/ Zulassungsvoraussetzungen:
Um einen Campingplatz betreten, sich niederlassen und dort aufhalten zu dürfen, müssen Sie vom Verwalter oder seinem Vertreter autorisiert worden sein. Er ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ordnung des Campingplatzes sowie für die Einhaltung der Anwendung dieser Hausordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz impliziert die Annahme der Bestimmungen dieser Ordnung und die Verpflichtung, sie einzuhalten . Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern (die vor Ort bleiben) werden auf dem Campingplatz nicht akzeptiert.

2/ Polizeiformalitäten:
Wer mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz bleiben muss, muss dem Verwalter oder seinem Vertreter zunächst seine Ausweisdokumente vorlegen und die von der Polizei geforderten Formalitäten erledigen.

3/ Einrichtung:
Das Zelt oder der Wohnwagen und die dazugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Ort gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters aufgestellt werden.

4/ Rezeption:
April/Mai/Juni/September von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet - Juli/August von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet An der Rezeption finden Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über die Tankmöglichkeiten, Sportinformationen, die touristischen Attraktionen der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen könnten. Den Nutzern steht ein Postfach zur Entgegennahme von Beschwerden (Fragebogen) zur Verfügung.

5/ Lizenzgebühren:
Die Gebühren werden an der Rezeption bezahlt. Ihre Höhe ist am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie werden entsprechend der Anzahl der auf dem Campingplatz verbrachten Nächte fällig. Die Benutzer des Campingplatzes werden gebeten, ihre Abreise am Vortag an der Rezeption zu melden. Camper, die vor der Öffnungszeit des Empfangsbüros abreisen möchten, müssen ihre Gebühren am Vortag bezahlen.

6/ Lärm und Stille:
Die Nutzer des Campingplatzes werden dringend gebeten, alle Geräusche und Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Menschenansammlungen für Junggesellenabschiede für Jungen oder Mädchen sind strengstens untersagt. Tongeräte müssen entsprechend eingestellt werden. Tür- und Kofferraumverschlüsse sollten möglichst unauffällig sein. Hunde und andere Tiere sollten niemals frei gelassen werden. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt in Abwesenheit ihrer Besitzer, die gesetzlich für sie verantwortlich sind. Ihre Bedürfnisse müssen außerhalb des Campingplatzes erledigt werden. Zwischen 23:00 Uhr und 8:00 Uhr muss absolute Ruhe herrschen. Zwischen 00:00 und 08:00 Uhr an vom Campingplatz organisierten Abenden (einmal pro Woche in der Hochsaison) und samstags zwischen 08:00 und 00:00 Uhr in der Nebensaison. Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen, die diesen Artikel nicht respektieren, sofort ohne finanzielle Entschädigung zu evakuieren.

7/ Besucher:
Nach Genehmigung durch den Verwalter (Passage zur Rezeption obligatorisch) können die Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf dem Campingplatz eingelassen werden. Der Camper kann Besucher an der Rezeption empfangen. Wenn diese Besucher den Campingplatz betreten dürfen (maximal 4 pro Stellplatz, einschließlich Erwachsene/Kinder/Babys), muss der Camper, der sie empfängt, eine Gebühr von 7 € pro Person (Erwachsener/Kind/Baby) entrichten. Besucherautos sind auf dem Campingplatz verboten.
Besucher können ab 10:00 Uhr auf dem Campingplatz ankommen und den Campingplatz vor 18:00 Uhr verlassen.

8/ Verkehr und Parken von Fahrzeugen:
Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h fahren. Zwischen 22:30 Uhr und 8:30 Uhr ist der Verkehr verboten. Schließung des Campingplatztors um 22:30 Uhr, Öffnung um 8:30 Uhr (möglicher Zugang zu Fuß durch das Tor). Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die den dort wohnenden Campern gehören. Das Parken, das auf Stellplätzen, die normalerweise von Campingunterkünften belegt sind, strengstens verboten ist, darf außerdem den Verkehr nicht behindern oder die Installation von Neuankömmlingen verhindern.

9/ Haltung und Aussehen der Einrichtungen:
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was der Sauberkeit, Hygiene und dem Erscheinungsbild des Campingplatzes schaden könnte. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Dachrinnen zu werfen. Die „Caravaner“ müssen ihr Abwasser in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren. Hausmüll, Abfälle jeglicher Art, Papiere, müssen in die Mülltonnen gegeben werden. Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen einschließlich der sanitären Einrichtungen beeinträchtigen könnte. Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt. Es wird jedoch toleriert, sofern es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen hergestellt werden. Bepflanzung und Blumenschmuck sind zu respektieren. Es ist dem Camper verboten, Nägel in die Bäume zu pflanzen, Äste zu schneiden, Plantagen anzulegen. Es ist auch nicht erlaubt, den Standort einer Anlage mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben. Jegliche Beeinträchtigung der Vegetation, der Zäune, des Bodens oder der Einrichtungen des Campingplatzes liegt in der Verantwortung des Autors. Der Ort, der während des Aufenthalts benutzt wurde, muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn beim Betreten des Geländes vorgefunden hat.

10/ Sicherheit
a) Feuer: Offenes Feuer (Holz, Kohle usw.) ist an geeigneter Stelle (nicht unter den Bäumen…..) erlaubt, jedoch behält sich der Verwalter das Recht vor, dies je nach Zustand der Dürregebiete zu verbieten. Kocher sollten in gutem Betriebszustand gehalten und nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Bei Bedarf können Feuerlöscher verwendet werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich an der Rezeption.

b) Diebstahl: Die Direktion ist für die an der Rezeption hinterlegten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Überwachungspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und muss dem Verwalter die Anwesenheit jeder verdächtigen Person melden. Obwohl für Sicherheit gesorgt ist, werden die Benutzer des Campingplatzes gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen.

11/ Spiele:
In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden. Der Besprechungsraum kann nicht für hektische Spiele genutzt werden. Kinder sollten immer unter der Aufsicht ihrer Eltern sein.

12/ Tote Garage:
Unbesetzte Geräte darf er nur nach Absprache mit der Direktion und nur an der dafür vorgesehenen Stelle am Boden abstellen.

13/ Anzeige:
Diese Geschäftsordnung hängt am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption aus. Sie wird dem Kunden auf dessen Wunsch ausgehändigt.

14/ Verstoß gegen die Verfahrensordnung:
Für den Fall, dass ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer stört oder die Bestimmungen dieser Ordnung nicht einhält, kann der Verwalter, wenn er es für erforderlich hält, diesen mündlich oder schriftlich auffordern, die Störungen zu beenden. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die internen Vorschriften und nach Aufforderung durch den Verwalter, diese einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen und die Störer schnell und ohne Erstattung des Aufenthalts vom Campingplatz evakuieren. Im Falle einer Straftat kann der Geschäftsführer die Polizei hinzuziehen.


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Plan d’accès

Camping Arpheuilles

Lieu dit Arpheuilles - 42590 Saint-Paul-de-Vézelin

Phone

04 77 63 43 43

Coordonnées GPS

Lat. : 45.9095625 - Long. : 4.069852999999966

Eröffnung des Campingplatzes

Geöffnet vom 13. April bis 15. September

Zahlungsmethode

CB - Chèque Vacance Chèque - Espèce